Darf der Arbeitgeber die Rückkehr aus Homeoffice anordnen?

Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht in München zu entscheiden. Die Richter*innen in der bayrischen Landeshauptstadt entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen […]