Arbeitszeitgesetz: Abweichungen laufen aus
Ab 1. Juli gilt in Bayern wieder das Arbeitszeitgesetz ohne Ausnahmen. Das Bayrische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat dies der IG BCE Bayern auf Nachfrage bestätigt. “Die Allgemeinverfügungen der bayerischen Regierungen zum Arbeitszeitgesetz vom 17. März 2020, die Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz für „die Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährung der […]