Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel am 8. Dezember 2021 entschieden (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).