In der Elternzeit werden eine Mutter, ein Vater oder auch beide von ihrem Arbeitgeber zur Betreuung und Erziehung ihres kleinen Kindes freigestellt – ganz oder teilweise. Bei Freistellung ruht das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit, es gibt dann also auch keinen Lohn, sondern die Lohnersatzleistung Elterngeld.