Mit dem sogenannten ,,Stechuhr- Urteil” verpflichtete der EuGH die Arbeitgeber dazu, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter*innen genau zu erfassen. In diesem Jahr urteilte dann auch das BAG dementsprechend und verpflichtete alle Arbeitgeber zur objektiven Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter*innen.
In unserer digitalen Sprechstunde, veranstaltet vom IGBCE Bezirk Augsburg – erläutern IGBCE- Justiziar Peter Voigt und Isabel Eder – Abteilungsleiterin der abt. Mitbestimmung und Betriebsverfassung das Urteil. Dabei sprechen wir über die Arbeitszeiterfassung im Betrieb und möchten Fragen zum Urteil diskutieren. Außerdem sprechen wir zusätzlich über den Umgang mit Personalknappheit und Überlastung. Wird dieser durch das Urteil noch verschärft?
Ihr seid herzlich eingeladen, an dieser Sprechstunde teilzunehmen!