BAG Urteil: Die tägliche Arbeitszeit muss erfasst werden

Das BAG hat geurteilt: Der Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen.

Dieses Urteil ist eindeutig: Die tägliche Arbeitszeit muss erfasst werden. So urteilt es das BAG am 15.9.2022. Bisher liegt nur das Urteil vor, die Begründung steht noch aus. Doch schon jetzt bedeutet dieses Urteil einen Erfolg für die Arbeitnehmer*innen und die Mitbestimmung. Denn bisher wurde noch über die Umsetzung des so genannten “Stechuhr-Urteils” des Europäischen Gerichtshofes von 2019 gerungen. Jetzt ist klar. Der Arbeitgeber muss eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung einführen.

Dies bedeutet weder, dass eine Stechuhr um Büro aufgestellt werden muss und Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit unmöglich sind, sondern lediglich, dass sich der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die tägliche Arbeitszeit erfasst und die Überlastung von Beschäftigten verhindert werden.

Eine Stellungnahme der IGBCE findet ihr hier: https://igbce.de/igbce/bye-bye-vertrauensarbeitszeit–212072

Hier findet ihr die Stellungnahme des DGB: https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/recht/++co++d68069b0-34cf-11ed-ae35-001a4a160123

Was Betriebsräte jetzt wissen müssen, habe wir in diesem FAQ zusammengefasst:

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