Digitale Betriebsversammlungen wieder möglich

Der Bundestag hat digitale Betriebsversammlungen wieder möglich gemacht.

Ab dem 1.10.22 können erneut befristet bis zum 7.4.23 digitale Formate genutzt werden. Hierzu unser aktueller Onepager zum Verschicken in die Betriebe

​Die Corona-Pandemie lässt uns nicht los. Anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung hat der Gesetzgeber die Chance genutzt, ggf. erforderliche befristete digitale Möglichkeiten für die Arbeit von Interessenvertretungen erneut in den Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Am 16.9.2022 hat der Bundesrat diese Änderungen beschlossen, so dass das Gesetz zum 1. Oktober 2022 – aber Achtung wieder nur befristet – bis zum 7. April 2023.

Facebook
Twitter
Email
Telegram