Die aktuellen Corona-Maßnahmen ab Mittwoch

Aktuelle Corona-Maßnahmen Bayern
Dies sind dies aktuellen Corona-Maßnahmen in Bayern.

Ab dem 24. November gelten voraussichtlich die vom Deutsche Bundestag und dem Bundesrat beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die weiteren Gesetzesänderungen. Für Bayern bedeutet dies folgende Corona-Maßnahmen:

Wesentliche Inhalte sind arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen, über die wir euch kurz informieren möchte. Sobald uns aktuellere oder ergänzende Informationen vorliegen, werden wir euch diese umgehend auf IG BCE BayernNews und auf Facebook mitteilen.

  • Zutritt zum Betrieb nur mit 3G
  • Arbeitstägliche Kontrolle des 3G Nachweises vor Betreten des Firmengeländes. Ausnahme ist hier das Betreten zum Testen oder Impfens
  • Es ist ausreichend den Namen des Arbeitnehmenden auf einer Liste “abzuhaken”, wenn der jeweilige Nachweis durch den Beschäftigten erbracht worden ist. (Artikel 5 Abs. 1 c DSGVO)
  • Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen (müssen aber nicht) von den Arbeitgebern zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten verarbeitet, aber nicht langfristig gespeichert werden, auch um die betrieblichen Hygienekonzepte besser anpassen zu können. Laut BMAS sind die Daten spätestens nach 6 Monaten zu löschen.
  • Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Arbeitnehmende zusätzlich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
  • Arbeitnehmende müssen sich um den Nachweis des 3Gs kümmern. Nach jetziger Lesart ist der Arbeitgeber auch weiter verpflichtet zwei Test pro Woche zur Verfügung zu stellen. Um einem täglichem Nachweis Folge zu leisten, scheint hier eine Kombination von „Firmen“- und Bürgertest angeraten. Die Bürgertests sind wieder kostenlos. Wie die Tests im Betrieb ausgestaltet werden, ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG und sollte nach den betrieblichen Bedürfnissen zwischen den Betriebsparteien entschieden werden.
  • Arbeitgeber sollen im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung über die Risiken von Corona und über die Impfung informieren.
  • Arbeitnehmende sollen die Möglichkeit erhalten, sich auch während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

Welche neuen Corona-Maßnahmen dann für das Leben in Bayern gelten, findet ihr hier: BR: Neue Corona-Regeln für Bayern

 

Facebook
Twitter
Email
Telegram