Digitales Zugangsrecht: Gutachten bestätigt Position der IG BCE

Mann sitzt vor dem Laptop und schaut in den Bildschirm
Foto: Pavel Vladychenko vk.com.

Die geltende Gesetzeslage räumt ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und Betriebsräte ein. Diese müssen Zugang zu digitalen betrieblichen Kommunikationsformen erhalten. Das zeigt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubler für das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, das heute auf einer digitalen Pressekonferenz vorgestellt worden ist. Da die Rechtsanwendung bisher aber kompliziert ist und sich Unternehmen widersetzen, empfiehlt der Rechtswissenschaftler eine gesetzliche Klarstellung.

Das Urteil bestätigt damit die Position der IG BCE. Die Gewerkschaft setzt sich seit Monaten dafür ein, dass Arbeitgeber den Gewerkschaften die Kommunikation mit den Beschäftigten über deren betriebliche Mailadressen, Firmen-Intranet und virtuelle Schwarze Bretter ermöglichen, um diese auch im Homeoffice erreichen zu können. Das verweigern bisher viele Betriebe – obwohl Gewerkschaften nach der, im Grundgesetz verankerten, Koalitionsfreiheit der Zugang zum Betrieb zu gewähren ist.

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IG BCE, betont: „Arbeitsorte werden künftig noch flexibler und ein Großteil der Kommunikation wird auch weiterhin im digitalen Raum stattfinden. Dass viele Firmen uns den digitalen Zugang versperren, ist nicht akzeptabel. Wir brauchen deshalb schnelle Fortschritte, um die Zukunft der Arbeitswelt ordentlich zu regeln und zeitgemäße Kommunikation zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten sicherzustellen.“

2022 soll endgültige Entscheidung zum digitalen Zugangsrecht fallen

Die IG BCE kämpft auf mehreren Ebenen dafür, diese Zugangsrechte durchzusetzen. Sie klagt unter anderem gegen den Sportartikelhersteller Adidas, um die Herausgabe der Mailadressen und Zugang zum Intranet durchzusetzen. Im ersten Kammertermin hat das Gericht im Grundsatz den digitalen Zugang bejaht, aber Datenschutzbedenken bezüglich E-Mail-Adressen geäußert. Der zweite Kammertermin ist im Frühjahr 2022.

Karin Erhard, im Vorstand der IG BCE für das Thema Mitbestimmung zuständig, unterstreicht: “Sowohl auf juristischer als auch auf tariflicher Ebene tun wir alles, um den digitalen Draht zu den Beschäftigten zu sichern. Die Studie bestärkt uns darin, indem sie zeigt: IT-Sicherheit ist kein Argument gegen den digitalen Zugang.”

In der Kautschukbranche einigte sich die Gewerkschaft mit dem Arbeitgeberverband auf die deutschlandweit erste Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht. Erhard erklärt. “Das wollen wir auch in anderen Branchen durchsetzen und führen dazu bereits Gespräche. Zusätzlich haben wir Verhandlungen auf Unternehmensebene aufgenommen, unter anderem bei dem Chemieunternehmen Evonik.”

Hier geht es zur Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung.

Hier gibt es die Studie zum Herunterladen.

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