Hilfe für Betroffene der Hochwasser-Katastrophe

Hände, die einander festhalten
Die IG BCE hält zusammen und unterstützt die in Not geratenen Mitglieder.

Die Hochwasser-Katastrophe trifft das Land und die Bevölkerung hart. Die IG BCE sichert ihre Solidarität zu und wird betroffene Mitglieder in dieser harten Zeit unterstützen – mit einem Notfallfonds und Unterkünften.

  • Die IG BCE hat einen Notfall-Fond in Höhe von 250.000 € aufgelegt.
    • Die Mitglieder richten sich direkt mit ihrer Unterstützungsnachfrage an den zuständigen Bezirk. Dort wird unbürokratisch geprüft, inwieweit ein Anspruch gewährt wird.
    • Bei der Ermittlung des Unterstützungsbeitrages gilt folgende Regel: Bezahlt wird das 100fache eines gezahlten Monatsbeitrages des IG BCE-Mitgliedes maximal jedoch 5.000 €. Die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.000 €.
    • Anspruchsberechtigt sind Mitglieder, die seit mindestens 3 Monaten zahlendes Mitglied der IG BCE sind (Anlage in der Mitgliederverwaltung bis zum 30.04.2021) – Orientierung an der Regelung zur Gewährung von Rechtsschutz. Zudem dürfen die Mitglieder (bei SEPA) keine ausstehenden Mitgliedsbeiträge haben.
    • Die Mitglieder nachfolgend aufgeführter Bezirke sind antragsberechtigt:
      • LB Rheinland-Pfalz/Saarland
        • Bezirk Saarbrücken
        • Bezirk Mittelrhein
      • LB Nordrhein
        • Bezirk Alsdorf
        • Bezirk Köln/Bonn
        • Bezirk Leverkusen
      • Landesbezirk Westfalen
        • Bezirk Dortmund/Hagen
      • Landesbezirk Nordost
        • Bezirk Dresden/Chemnitz
      • Landesbezirk Bayern
        • Bezirk Altötting
      • Für besonders hart betroffene IG-BCE-Mitglieder und ihre Familien, die ihre Häuser oder Wohnungen verlassen mussten und nicht wissen, wo sie die Nacht verbringen sollen, bietet die IG BCE eine Notunterbringung an. So gibt es kurzfristig freie Betten im Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See und dem Erholungswerk Heinrich-Imbusch-Haus auf der Rosenau in Königswinter.
      • IG-BCE-Mitglieder in Not können sich auch jenseits der regulären Öffnungszeiten telefonisch an ihren zuständigen IG-BCE-Bezirk in betroffenen Gebieten wenden oder eine Mail an die zentrale E-Mail-Adresse info@igbce.de senden. Jedes Mitglied, das Hilfe braucht, soll auch Hilfe bekommen – das ist gelebte Solidarität.
DGB hat für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe ein Spendenkonto eingerichtet

 

      • Durch den DGB-Bundesvorstand wurde ein zentrales Spendenkonto eingerichtet. Geldspenden bitten wir, auf dieses Konto zu überweisen: 

        Spendenkonto: Gewerkschaften helfen e.V.
        IBAN: DE55 2505 0000 0152 0114 90
        BIC: NOLADE2HXXX
        Stichwort: Fluthilfe 2021

        Hinweis: Alle Spenderinnen und Spender, die eine Spendenquittung benötigen, müssen mit dem Überweisungsauftrag ihren Namen und die Wohnadresse mitteilen.

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