Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist nach der Verkündung am 17. Juni 2021 seit dem Folgetag also dem 18. Juni 2021 in Kraft. § 129 BetrVG ist bis zum 30. Juni 2021 in Kraft und läuft dann aus. Beachtet bitte am Ende der Mail wird auf weitere Unterlagen für die Gremienarbeit im Intranet verlinkt.
Wir haben noch einmal für Euch noch einmal zusammengefasst, was für bestehende Betriebsräte aktuell zu beachten ist nach Themen sortiert:
Digitalisierung der Betriebsratsarbeit:
- Sitzungen per Video und Telefon sind auch in Zukunft möglich, aber unter strengeren Voraussetzungen. Gremien brauchen eine Geschäftsordnung und es gibt eine Widerspruchsmöglichkeit.
- Betriebsversammlungen: Aussprache erfolgt wieder in Präsenz für die vier zwingenden Sitzungen. Darüberhinausgehende digitale Angebote sind weiter möglich.
- Betriebsvereinbarung können in elektronischer Form geschlossen werden mit qualifizierter elektronischer Signatur
Mehr Schutz bei mobiler Arbeit:
- erstmals erzwingbare Mitbestimmung bei der Ausgestaltung (aber nicht bei der Einführung) mobiler Arbeit
- besserer Schutz bei Unfallversicherung: mehr Gleichstellung mit Arbeit im Betrieb
Achtung bei Vorbereitung auf Wahlen:
- Jüngere Wähler*innen: ab 16 können Beschäftigte bei den Betriebsratswahlen mit wählen
- Wegfall der Altersgrenze von 25 Jahren bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- vereinfachtes Wahlverfahren ist in Zukunft zwingend bei bis zu 100 Wahlberechtigten anzuwenden; Ausweitung per Vereinbarung darüber hinaus bis 200
- Anfechtungen sind etwas eingeschränkt worden
- Weniger Stützunterschriften erforderlich
Betriebsrat ist nicht Verantwortlicher im Datenschutz, muss aber bei der Einhaltung unterstützen!
Folgende Unterlagen haben wir deshalb für Euch zusammengestellt:
Onepager für Betriebsräte: Was ist für Gremien aktuell zu beachten? findet ihr hier: Onepager Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Für Gremien mit bereits bestehender Geschäftsordnung: Entwurf einer Ergänzung zur Geschäftsordnung, die für Sitzungen per Video und Telefon zwingend erforderlich ist, findet ihr hier: IG BCE Ergänzung Geschäftsordnung Präsenz und Video- und Telefonkonferenzen
Für Gremien ohne bestehende Geschäftsordnung: Entwurf einer Geschäftsordnung inkl. Regelungen zu Sitzungen per Video und Telefon findet ihr hier: IG BCE Geschäftsordnung für Betriebsräte
Übersicht von Neu- und Altregelungen in Synopsen-Übersicht findet ihr hier: Synopse BetrVG nach Betriebsrätemodernisierungsgesetz