Corona-Impfung in der Arbeitszeit – IG BCE und BAVC treffen Regelung

A young girl in the background of a building wears a face mask that protects against the spread of coronavirus disease. Close- up of a young woman with a surgical mask on her face against SARS-cov-2.
Damit die Zeit des Maske tragen und Abstand halten so schnell wie möglich vorbei ist, haben die IG BCE und der BAVC eine Regelung zur Freistellung für die Corona-Impfung getroffen.

Das Wichtigste gleich vorab. Als Sozialpartner haben wir ein großes gemeinsames Interesse: Wir wollen, dass so schnell wie möglich so viele Beschäftigte wie möglich gegen das Corona Virus geimpft werden. Das ist der Weg zurück in ein „normales“ gesellschaftliches und auch wirtschaftliches Leben.

Unsere Branche hat deshalb schon sehr früh der Politik die Unterstützung unserer Werks- und Betriebsärzte angeboten, um einen Impfturbo zu zünden.
In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass wir als Sozialpartner unterschiedlicher Rechtsauffassung sind, ob für den Corona-Impftermin ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach § 8 I Ziff. 11 MTV besteht. Die jetzt beginnenden Massenimpfungen sind eine Besonderheit, die erstmalig auftritt und in dieser Form bei Vereinbarung der Freistellungsregelung sicher nicht vorhersehbar war. Unabhängig von der nach wie vor unterschiedlichen Rechtsauffassung von BAVC und IGBCE ist unser großes gemeinsames Interesse eine schnelle „Durchimpfung“ zu erreichen. Dies gebietet es, eine pragmatische Lösung zu finden und keine rechtlichen Diskussionen zur Unzeit zu führen.

Daher halten wir folgende Lösung für geeignet, sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gerecht zu werden:
Die Beschäftigten werden für den Impftermin bezahlt freigestellt. Die Organisation und Terminplanung der Impfung muss zugleich unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange er-folgen.

Die genaue Regelung zur Freistellung für die Corona-Impfung, findet ihr hier: Freistellung zur Impfung IGBCE und BAVC

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