Die bayrische Landesregierung hat Einreisebeschränkungen aus Tschechien und Österreich beschlossen und Grenzkontrollen eingeführt. Ab Mittwoch, 17. Februar, 00.00 Uhr, wird nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlaubt, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen.
Für Berufspendler aus bestimmten “systemrelevanten Branchen” soll es Ausnahmen geben. Die dafür notwendige Bescheinigung müssen die Landkreise und kreisfreien Städte den Betroffenen ausstellen.
Die gesamte Pressemitteilung findet ihr hier: STMI: Ausnahmen von Einreisebeschränkungen aus Tschechien und Österreich