Die Bundesregierung hat den Anspruch auf Kinderkrankengeld befristet ausgeweitet. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gelten rückwirkend vom 5. Januar bis Ende des Jahres folgende Regelungen:
- Erfasst sind weiterhin die Fälle der aufgrund der Erkrankung des Kindes notwendigen Betreuung.
- Erfasst sind darüber hinaus die Fallkonstellationen der Betreuung aufgrund von Schul- und
Kitaschließung, Quarantäneanordnung, Einschränkung der Betreuungsangebote,
Aufhebung der Präsenzpflicht an den Schulen bei Kinder bis 12 Jahren. Erfasst ist
auch die Schließung / Einschränkung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. - Die Freistellung kann in folgendem Umfang wahrgenommen werden: 20 Tage pro Kind und Elternteil / Jahr 2021, 40 Tage pro Kind für Alleinerziehende. Maximal 45 Tage pro
Jahr pro Elternteil / 90 Tage für Alleinerziehende. Das bedeutet 40 bzw. 80 Tage bei zwei
Kindern und ab drei Kinder 45 / 90 Tage im Jahr. - Die Höhe des Kinderkrankengeldes bleibt unverändert (s.o.).
- Die Grundlage für die Inanspruchnahme der Freistellung des Kinderkrankengeldes bei Schließung / Einschränkung von Schulen und Kitas ist die Bescheinigung der Betreuungseinrichtung.
Damit verdoppelt sich der Anspruch pro Kind und Elternteil. Die Höhe des Kinderkrankengeldes von 90% des Nettoeinkommens, bleibt unverändert.
DGB findet Lob und übt gleichzeitig deutliche Kritik
Der DGB hat als Stellvertreter für die Gewerkschaften die zeitlich befristete Neuregelung bewertet. Neben Lob gibt es auch deutliche Kritik. So lobt der DGB, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch besteht, wenn die Betreuungseinrichtung (Kita oder Schule), wegen der Pandemie geschlossen ist. Damit erkenne die Bundesregierung an, dass Homeoffice und Homeschooling einander ausschließen. Gleichzeitig kritisiert der Dachverband, dass diese Regelung nur für Kinder bis 12 Jahren gilt.
Des Weiteren positiv sieht der DGB die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung. Wer eine behinderte Person betreut, deren Einrichtung nur eingeschränkt geöffnet oder sogar ganz geschlossen ist, kann ebenfalls Kinderkrankengeld beanspruchen.
Besonders kritisiert der DGB die Finanzierung des ausgeweiteten Anspruchs auf Kinderkrankengeld. Diese soll in erster Linie über die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Zwar gibt es vom Bund einen Zuschuss von 300 Millionen Euro. Dieser würde jedoch nicht den errechneten Bedarf von 700 Millionen Euro decken. Die darüberhinausgehenden Kosten müssten die Krankenkassen aufbringen, von denen viele bereits jetzt Zusatzbeiträge erheben. So haben am Ende die Versicherten die Kosten zu tragen. Der DGB hält das für nicht sachgerecht und fordert daher die vollständige Finanzierung der Maßnahme aus Steuermitteln.
Die gesamte Kurzbewertung des DGB findet ihr hier: DGB-Kurzbewertung zu Kinderkrankengeld Kabinett
Hier findet ihr alle Informationen der Bundesregierung zu dem Thema: Bundesregierung: Kinderkrankengeld