Viele junge Menschen stehen in diesen Wochen vor dem Abschluss ihrer Ausbildung. Da heißt es büffeln für die Abschlussprüfungen. Digital lässt sich da ein Teil des Unterrichtsstoffes für die Prüfung von zu Hause aus lernen. Die praktischen Vorbereitungen gehen allerdings nur in den Lehrwerkstätten. Hier schränkt jedoch die aktuelle 11. Infektionsschutzverordnung für Bayern die Auszubildenden in ihrer Vorbereitung ein. In § 20 werden Angebote der Ausbildung in Präsenzform ausgeschlossen. Dies bedroht die Abschlüsse vieler Auszubildenden, die sich kurz vor den Prüfungen für den praktischen Teil fit machen wollen. “Die Corona-Verordnung darf die Abschlussprüfungen nicht gefährend”, fordert daher die Landesbezirksleiterin der IG BCE Bayern, Beate Rohrig, den Ministerpräsidenten Bayerns, Markus Söder, in einem Brief auf, an dieser Stelle nachzubessern. “Es darf durch Corona kein Ausbildungsjahrgang gefährdet werden”, verleiht sie ihrem Anliegen Nachdruck.
Das Anschreiben an Söder, sowie die aktuelle Infektionsschutzverordnung, findet ihr hier: