Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Bayern beschlossen

SharePic wir schützen dich mit unserer Beratung
Abstandhalten schützt uns und andere vor Corona. Die IG BCE schützt vor Problemen im Arbeitsleben. Foto: IG BCE

In einer Kabinettssitzung am 6. Dezember 2020 hat die Bayrische Staatsregierung verschärfte Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Diese gelten ab Mittwoch, 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021. Hintergrund sind die weiterhin hohen und in Teilen gestiegenen 7-Tage-Inzidenzen in Bayern. So hatte der Landkreis Regen einen Wert von fast 600. Bayernweit liegt der Wert heute (7. Dezember) bei 176, laut Robert-Koch-Institut (RKI). Ziel der Aktuellen, bundesweiten Maßnahmen, die seit Anfang November in Kraft sind, ist es den 7-Tage-Inzidenz-Wert auf unter 50 zu drücken. Diesen Wert erreicht aktuell keine Stadt oder Landkreis in Bayern.

Das Verlassen der Wohnung ist ab Mittwoch nur noch aus triftigem Grund erlaubt. Dazu gehören unter anderem der Weg zur Arbeit und dienstliche Reisen, der Einkauf, der Weg zum Arzt oder die Pflege von Angehörigen. Auch der Sport im Freien, mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder aus einem anderen Haushalt, solange die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Ebenfalls darf weiterhin ein weiterer Haushalt besucht werden. Auch hier gilt die Gesamtzahl von fünf Personen als Obergrenze.

Für Kommunen mit einem 7-Tages-Inzidenz-Wert über 200 gelten darüber hinaus verschärfte Maßnahmen, wie eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. In diesen Kommunen ist der Weg zur Arbeit, zum Arzt und zum Einkauf weiterhin erlaubt.

Die genauen Maßnahmen im Wortlaut findet ihr hier: Staatskanzlei Bayern: Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Hier findet ihr die Übersicht, über das Pandemie-Geschehen, mit Daten des RKI: RKI: Covid-19-Dashboard

Facebook
Twitter
Email
Telegram