Bisher galt in Bayern für sogenannte Grenzgänger eine wöchentliche Corona-Testpflicht. Damit ging der Freistaat über die Empfehlungen des Bundes hinaus.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Regelung jetzt vorläufig aufgehoben.
Die Richter gaben dem Eilantrag zweier österreichischer Schüler statt, die ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land besuchen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs sind die Voraussetzung für eine solche Testpflicht “bei Ansteckungsverdächtigen” derzeit nicht erfüllt. Außerdem sei zu bezweifeln, dass die wöchentliche Testpflicht verhältnismäßig sei. Gegen den Beschluss gibt es kein Rechtsmittel. Auch die Arbeiterkammer in Salzburg hatte dazu, mit Unterstützung des ÖGB Salzburg, eine Klage eingereicht.
Damit entfällt ab sofort die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger*innen
Sollte sich in der Sachlage wieder etwas verändern, werden wir euch umgehend informieren.