Urteil: Tödlicher (Wege-)Unfall ohne auszustempeln war nicht versichert

Close up of a wooden judge or auctioneers gavel with a brass band on a wooden base for delivering judgement
Foto: S.Gnatiuk
Ein tödlicher Autounfall ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn das Opfer plötzlich vor Schichtende und ohne auszustempeln die Firma verlassen hat. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag, den 6. Oktober 2020 hervor. Die Kasseler Richter wiesen damit die Revision einer Witwe aus Sachsen zurück. Ihr damals 23 Jahre alter Ehemann habe 2014 keinen sogenannten “versicherten Wegeunfall” erlitten, als er kurz vor seinem Wohnort mit einem Lastwagen zusammenstieß. Es sei nicht mehr feststellbar, ob der Verstorbene am Unfalltag nach Hause oder an einen dritten Ort habe fahren wollen, sagte der Vorsitzende Richter. (AZ B 2 U 9/19 R)
Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit sowie auf dem Rückweg nach Hause gesetzlich unfallversichert. Doch die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hatte die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen wie Witwen-, Waisenrente und Sterbegeld abgelehnt, weil nicht mehr zu klären sei, ob der Mann wirklich nach Hause wollte.
Hier geht es zum Terminbericht Nr. 37/20 (2. Entscheidung): Urteil Bundessozialgericht zu “Nicht versicherter Wegeunfall”
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