Arbeitsvertrag: Die größten Irrtümer

Paragraphensymbol auf Warnschild
Aufgepasst beim Arbeitsvertrag!

Der Arbeitsvertrag ist das wichtigste Schriftstück im Berufsleben. Er begründet das Arbeitsverhältnis zwischen der ArbeitnehmerIn und der ArbeitgeberIn. Dort wird vieles geregelt, wenn auch nicht alles. Manche unterschreiben nur einen in ihrem gesamten Arbeitsleben, andere mehrere, zum Teil beim gleichen Arbeitgeber. Rund um den Arbeitsvertrag ranken sich, ebenso wie im Arbeitsrecht allgemein, viele Mythen. Mit drei davon räumt der SPIEGEL in einem Artikel auf (siehe unten).

 

Grundsätzlich sollte jede und jeder den Arbeitsvertrag vor Unterschrift gründlich prüfen – lassen. Heute sind Arbeitsverträge in der Regel deutlich komplexer und viel genauer formuliert, als vor 30 oder 40 Jahren. Darum lohnt es sich eine Fachfrau oder einen Fachmann VOR der Unterschrift drüberschauen zu lassen. Denn was einmal unterschrieben ist, lässt sich in der Regel nur mit Zustimmung des Arbeitgebers abändern. Wohl dem, der in der Gewerkschaft ist. Die IG BCE bietet jedem Mitglied die Prüfung des Arbeitsvertrages an. Dies kann auch sinnvoll sein, wenn das Arbeitsverhältnis schon lange besteht – um zu wissen, was der Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag machen darf und was nicht. Die Prüfung wird in jedem Bezirk der IG BCE vorgenommen.

Hier der Artikel auf SPIEGEL-Online: SPIEGEL: Die größten Irrtümer beim Arbeitsvertrag

Facebook
Twitter
Email
Telegram