Ein gutes Urteil für die Unternehmensmitbestimmung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einem Antrag von IG Metall und ver.di gegen den Softwarekonzern SAP Recht gegeben. Demnach durfte SAP bei der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) nicht das Vorschlagsrecht der Gewerkschaften für zwei Sitze im Aufsichtsrat ausschließen. Mit dem Fall muss sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) befassen. Mit seiner Entscheidung hat das BAG dir Rolle von Gewerkschaften in der Mitbestimmung gestärkt. Bisher gibt es eine Rechtslücke, wenn Unternehmen sich in eine SE umwandeln. Diese Rechtslücke nutzen einige Unternehmen, um die Mitbestimmung durch GewerkschaftsvertreterInnen in Aufsichtsräten zu schwächen.
Dies entspricht weder sozialpartnerschaftlichem Handeln, noch der Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes von 1979. Dies sprach sich für überbetriebliche Arbeitnehmervertreter aus, um „Betriebsegoismus“ entgegenzuwirken oder diesen zumindest abzumildern. Darüber hinaus belegen wissenschaftliche Studien, dass überbetriebliche Arbeitnehmervertreter einen positiven Einfluss für Unternehmen und die Gesellschaft haben.
Merke: Eine starke Mitbestimmung in Unternehmen hilft allen Beteiligten.
Hier findet ihr einen Kommentar und einen Artikel der Hans-Böckler-Stiftung zu dem Fall:
Hans-Böckler-News: Ein guter Tag für die Unternehmensmitbestimmung