Das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” stellte zum 1. August dieses Jahres einen Fördertopf für ausbildende kleine und mittelständische Betriebe in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Davon können 410 Millionen Euro nun im Rahmen einer ersten Förderrichtlinie beantragt werden.
Gefördert werden Betriebe bis 249 Mitarbeitenden. Die Förderung beinhaltet nicht zurückzuzahlende Prämien für jene Unternehmen, die mit der Ausbildung junger Menschen dazu beitragen, das Ausbildungsniveaus in Deutschland trotz der Corona-Pandemie zu halten.
Die Förderung kann für verschiedene Fälle beantrage werden:
- Ausbildungsbetriebe, die in erheblichem Umfang von der Pandemie betroffen sind und trotzdem ihr Ausbildungsniveau auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten Jahre halten, oder dies sogar erhöhen, können Förderprämien in Höhe von 2000 und 3000 Euro beantragen.
- Unternehmen, die trotz Kurzarbeit im Betrieb ihre Ausbildung weiterlaufen lassen und somit die Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden, können einen Zuschuss zu der zu zahlenden Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent aus dem Fördertopf beantragen.
- Unternehmen, die Auszubildende aus anderen, insolvent gegangenen Ausbildungsbetrieben übernehmen und weiter ausbilden können dafür eine Prämie in Höhe von 3000 Euro pro übernommenem Azubi beantragen.
Die Beantragung läuft über die Bundesagentur für Arbeit. Außerdem beraten auch die für Jugend zuständigen Kolleginnen und Kollegen der IG BCE über die Beantragung zum Förderprogramm und stehen für Fragen zur Verfügung.
Eine Pressemitteilung, die Förderrichtlinien und den Link zum Bundesministerium für Arbeit findet ihr hier:
Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern