DGB gibt Antworten auf wichtigste Fragen zum Urlaub in Corona-Zeiten

Leere Hängematte unter Palmen am Sandstrand
Foto: VERGELES ANDRII

Sommerferien: Urlaubszeit in Corona-Zeiten. Einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden den Urlaub in diesem Jahr in “Corona-Risikogebieten” verbringen – ob wissentlich oder unwissentlich. Denn viele wissen nicht, was überhaupt die Definition für ein “Corona-Risikogebiet” ist. Was aber bedeutet eine Reise in ein Risikogebiet für den Job und die Rückkehr zur Arbeit nach den Ferien? Kann mein Arbeitgeber einen Urlaub wegen des Reiseziels ablehnen? Was ist, wenn ich nach dem Urlaub in Quarantäne muss? Kann mein Arbeitgeber mich abmahnen oder mir gar kündigen?

Antworten auf die wichtigsten Fragen findet ihr hier: DGB Arbeitsrecht – Urlaub im Corona-Risikogebiet

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