Corona-Warn-App: Was darf mein Chef?

Zum Start der Corona-Warn-App erklärt Karin Erhard, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE:

“Die Corona-Warn-App ist freiwillig. Das ist elementar. Und das muss auch im Betrieb respektiert werden. Sollten Arbeitgeber Druck auf ihre Beschäftigten zur Nutzung der App ausüben, werden wir dem entschieden entgegentreten. Um die Freiwilligkeit zu gewährleisten, darf niemand wegen der Nutzung oder Nichtnutzung benachteiligt oder bevorzugt werden. Jegliche Zuwendungen, Zugangsrechte oder andere Vor- oder Nachteile dürfen davon nicht abhängig gemacht werden. Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Freiwilligkeit durch ein gesetzliches Benachteiligungsverbot, sowohl im privaten als auch im dienstlichen Bereich, sichergestellt wird.
Außerdem dürfen Beschäftigte keine Einkommenseinbußen befürchten, wenn sie aufgrund der Warnung durch die App ihrer Arbeit fernbleiben müssen.”

Hier beantwortet der DGB die wichtigsten Fragen: DGB zu Corona-Warn-App

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