Bund-Verlag: Vergütung des Betriebsrats bei Kurzarbeit

Viele Betriebe arbeiten immer noch in Kurzarbeit, häufig sogar Kurzarbeit Null. Doch für die Betriebsräte heißt das häufig Mehrarbeit. Sie müssen sich für die Kollegen abrackern. Doch wie wird ihnen das vergütet? Wie sieht das Gehalt des Betriebsrats während der Kurzarbeit aus? Das zeigt Ihnen in nur knapp zwei Minuten unser neues Erklärvideo – auch zum Vorführen im Gremium geeignet.

Wie die Bezahlung für Betriebsräte während der Kurzarbeit aussieht, hängt davon ab, ob es um freigestellte oder nicht freigestellte Betriebsräte geht. Denn Kurzarbeit gibt es für die Freigestellten eigentlich nicht. Das sieht auch die Bundesagentur für Arbeit so. Freigestellte Betriebsräte erhalten daher ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber weiter, solange sie auch volle Betriebsratsarbeit leisten.

Andres sieht es für die nicht freigestellten Betriebsratsmitglieder aus. Für die gilt ja der Grundsatz: Sie müssen genauso behandelt werden wie ihre regulär arbeitenden Kollegen – d.h. sie dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Und das heißt auch bei Kurzarbeit, dass sie Kurzarbeitergelt erhalten. Was aber ist, wenn ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit Betriebsratsarbeit erledigt?

Hier das Erklärvideo vom Bund-Verlag: bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Erkaervideo-zur-Verguetung-des-Betriebsrats-bei-Kurzarbeit

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