FAQ für Europäische-BR und Empfehlung von Industriall

In den letzten Wochen sind wir häufiger auf den kommenden Brexit und die rechtliche Situation von den Delegierten aus Großbritannien angesprochen worden. Kurz die wichtigsten Tatsachen dazu:

  • Bis zum Ende dieses Jahres sind die Delegierten Vollmitglieder ohne Wenn und Aber. Sie sind genauso auch bei den Verhandlungen zu berücksichtigen
  • Was danach kommt, kann zurzeit niemand sagen
  • Unabhängig von der rechtlichen Situation ab 2021 können die Kolleginnen und Kollegen weiterhin Vollmitglieder des S-EBR sein. Freiwillig geht das immer, nur der Rechtsanspruch darauf kann wegfallen
  • EBRs, die jetzt ihren Sitz in Großbritannien haben, müssen ihren Rechtssitz evtl. In ein EU-Land verlegen, je nachdem wie ein Austrittsvertrag aussehen wird. Wir empfehlen in der Regel das Land mit den meisten Beschäftigten. Das Unternehmen kann aber auch ein anderes Land wählen.

Im Anhang findet ihr die gemeinsamen Empfehlungen der europäischen Gewerkschaftsverbände zu diesem Thema.

FAQ zu EBR

Empfehlung industriAll 2020

Wenn ihr Fragen zu EBR oder SEBR oder zum Brexit habt, meldet euch.

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