Kinderbetreuung in Corona-Zeiten

Die bundesweiten Schul- und Kitaschließungen stellen viele Familien vor enorme Herausforderungen. Vielen Eltern vor allem kleinerer Kinder drohen Verdienstausfälle. Um Eltern finanziell zu unterstützen, die ihre Kinder Zuhause betreuen müssen und ihrer Arbeit nicht nachgehen können, hat der Gesetzgeber Ende März das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen.
Voraussetzung dafür ist:

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Die Regelung gilt für erwerbstätige Sorgeberechtigte, also in der Regel Eltern oder Pflegeeltern. Die Regelung gilt seit dem 30. März 2020 und bleibt bis 31. Dezember 2020 in Kraft. Weitere Information zu dem Thema findet ihr in einem FAQ der IG BCE.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums: www.bmas.de/Entschaedigung-Eltern

Auf der Seite der Arbeitsargentur:  Arbeitsagentur Kinderzuschlag

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