Viele Betriebe starten nach Wochen des Stillstands jetzt wieder ihre Produktion. Um das Abstandsgebot und den Infektionsschutz zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zehn Maßnahmen vorgelegt.
Die IG BCE hat diesen 10-Punkte-Plan bewertet und Umsetzungsempfehlungen entwickelt. Diese stellen wir euch im Folgenden vor.
Wichtig: Zur Umsetzung des Abstandsgebots während der Corona-Pandemiehaben wir eine Muster-Betriebsvereinbarung entwickelt, die als Grundlage für betriebliche Verhandlungen genutzt werden kann. Diese Muster-Betriebsvereinbarung könnt Ihr über eure zuständigen Bezirke erhalten oder per Mail über unser Kontaktformular anfordern.
Hier eine Übersicht über die 10 Punkte des IG BCE Maßnahmeplans:
- Vor dem Anfahren Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze
- Hygienepläne einführen
- Abstandsgebot zwischen den Beschäftigten einhalten
- Kontaktvermeidung bei Schichtwechseln
- In Wasch- und Umkleideräumen sowie Sozialräumen hört der Gesundheitsschutz nicht auf
- Besonders gefährdete Personengruppen nicht aus den Augen verlieren
- Persönliche Schutzausrüstung
- Backup für die wichtigen Produktionsbereiche aufbauen
- Arbeitszeitgrenzen beachten
- Kosten für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes trägt der Arbeitgeber
Den vollständigen Maßnahmenplan mit Erläuterungen zur Umsetzung findet ihr unter folgendem Link: