Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Von Ärzteverbänden, Gesundheitspolitikern und Verbraucherschützern hatte es anhaltende Kritik daran gegeben, dass die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen an diesem Montag ausgelaufen ist.
Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden.