Aus der Beratung zu Fragen zum Kurzarbeitergeld wissen wir, dass es auch in unserem Organisationsbereich eine steigende Zahl von Betrieben gibt, die unabhängig von den Auswirkungen des Coronavirus bereits im Jahr 2019 Kurzarbeit anmelden mussten. Damit würden sie in den kommenden Wochen und Monaten die bislang geltende maximale gesetzliche Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 12 Monaten ausschöpfen bzw. Ende März bereits ausgeschöpft haben.
Um Planungssicherheit für die Unternehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen, plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nunmehr, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für Beschäftige, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020, zu verlängern.
Betriebe könnten damit rückwirkend zum 1. März 2020 die Erleichterungen des Kurzarbeitergeldbezuges in Anspruch nehmen – also insbesondere die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen.

Rentenreport Bayern 2023 veröffentlicht
Mehr als drei Viertel aller Frauen (78,6 Prozent) und knapp 43 Prozent der Männer, die 2021 in Bayern in Rente gingen, erhalten eine gesetzliche Altersrente,