Soziale Kontakte vermeiden, zu Hause bleiben: Das ist die beste Möglichkeit, sich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Doch nicht jede/r kann im Homeoffice arbeiten. Was müssen Menschen beachten, die nach wie vor ihre Arbeit vor Ort im Betrieb erledigen? Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben. Die Grundpflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus §3 ArbSchG. Anbei der erste Entwurf eines Positionspapier des DGB, ein DGB-Link zu den einzelnen Fragen sowie ein Beispiel zur Regelung aus der chemischen Industrie.

Allgemein
Rentenreport Bayern 2023 veröffentlicht
Mehr als drei Viertel aller Frauen (78,6 Prozent) und knapp 43 Prozent der Männer, die 2021 in Bayern in Rente gingen, erhalten eine gesetzliche Altersrente,