Urlaub geplant?

Ostern rückt näher – da haben viele bereits Urlaub geplant und vom Arbeitgeber auch bewilligt bekommen. Jetzt hat die Coronakrise vielen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wir erklären, wie sich die Krise auf den Urlaubsanspruch auswirkt.

Es gibt Reisebeschränkungen, Flüge werden storniert, Hotelreservierungen nicht mehr angenommen. Als Arbeitnehmer*in stellt man sich da die Frage, ob man seinen Urlaub zu Hause verbringen oder seinen/ihren Urlaub rückgängig machen will.

Leider ist der Arbeitgeber in dieser Situation nicht verpflichtet, einen bereits bewilligten Urlaub rückgängig zu machen. Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin kann man hier nur mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf sein Entgegenkommen hoffen.

Andererseits darf ein Arbeitgeber auch nicht einseitig Urlaub anordnen, indem er den/die Beschäftigte auffordert, für eine bestimmte Zeit in Urlaub zu gehen. Die Beschäftigten sollen sich im Urlaub erholen, deshalb muss der Arbeitgeber deren Wünsche berücksichtigen.

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