Kluge Gesetze notwendig

Unser Land steht in den kommenden Wochen und Monaten vor einer großen Belastungsprobe. Die Maßnahmen zur Verlangsamung der COVID – 19 – Pandemie sind mit tiefgehenden Eingriffen in unser soziales und wirtschaftliches Leben verbunden. Die Politik versucht die Wirtschaft nach Kräften zu unterstützen. Das ist gut, doch es bedarf noch weiterer Bemühungen. Deshalb hat die IG BCE jetzt in einem Schreiben an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten weitere Maßnahmen angeregt und Nachbesserungen gefordert. Hier ein kurze Einsortierung: So ist es aus der Sicht der IG BCE ein Fehler, im Fall von Kurzarbeit die Arbeitgeber vollständig und ohne Konditionierung von den Sozialversicherungsabgaben entlasten zu wollen. Dies müsste mit dem Anspruch verbunden werden, auch die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten finanziell zu entlasten. Es ist nicht zu akzeptieren, wenn Unternehmen die Vorteile des handelnden Staates in unserer sozialen Marktwirtschaft in Anspruch nehmen wollen, sich gleichzeitig aber den konstitutiven Grundlagen dieses Modells verweigern. Wir erwarten, dass in der Krise die Tarifautonomie und Mitbestimmung gestärkt statt geschwächt wird. Das darf die Politik auch in einer Zeit extremer Belastung nicht aus den Augen verlieren. Abzulehnen sind in der gegenwärtigen Ausnahmesituation alle Versuche, in das Arbeitszeitrecht einzugreifen. Eine Ermächtigung des Arbeitsministeriums, durch Rechtsverordnung kurzerhand tarifvertragliche Arbeitszeitregeln auszuhebeln, ist weder notwendig noch verhältnismäßig. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte müssen gewahrt bleiben. Tatsächlich behindern weder das geltende Arbeitszeitrecht noch Tarifverträge die medizinische Versorgung von Patienten oder beispielsweise die Versorgung der Bevölkerung – das Gegenteil ist richtig, wie die jetzigen Krisenerfahrungen belegen. Ebenso falsch wäre es, vor dem Hintergrund der Krise jetzt Veränderungen im Betriebsverfassungsgesetz anzustreben. Die Ministererklärung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte begrüßen wir. Eine ergänzende Klarstellung für mehr Rechtssicherheit sollte durch entsprechende tarifvertragliche Regelungen erfolgen.

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