Die aktuelle Situation um Covid-19 stellt die gesamte Arbeitswelt vor erhebliche Herausforderungen. Das gilt natürlich auch für die Arbeit der Betriebsräte. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat sich zum Thema Telefon- und/oder Videokonferenzen für Betriebsratsmitglieder in einer Ministererklärung geäußert.
Betriebsräte dürfen in solch einer Ausnahmesituation wie sie gerade vorherrscht nicht übergangen und ihre Rechte faktisch außer Kraft gesetzt werden. Arbeitsminister Heil appelliert daher an die Arbeitgeber und die Betriebsrätinnen und –räte, schnelle und pragmatische Lösungen zu finden.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, das Betriebsratsmitglieder zu einer Sitzung persönlich zusammenkommen. Die aktuelle Situation durch die Corona-Pandemie lässt dies jedoch nicht zu.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat sich daher zum Thema Telefon- und oder Videokonferenzen in einer Ministererklärung geäußert. Danach hält der Bundesminister im Falle, dass
„…die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich ist, auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx Meetings oder Skype für zulässig. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung. Die Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach unserer Auffassung wirksam…sollte die Teilnahme gegenüber dem Betriebsratsvorsitzendem in Textform, also zum Beispiel per E-Mail bestätigt werden….“
Hinweis: Eine Ministererklärung hat lediglich Appellcharakter an die Gerichte und ist keine gesetzliche Regelung. Andere Möglichkeiten sind demnach zu favorisieren. Hier findet ihr einen Musterbaustein für eine alternative Regelung.
Weitere interessante Informationen auch über: www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zu-Corona-und-Mitbestimmung~