Die IG BCE und der Bundesarbeitgeberverband Chemie haben heute eine zweite Vereinbarung unterzeichnet, um die Betriebe und Arbeitsplätze der Branche gut durch die Corona-Krise zu bekommen. Konkret wurden drei Punkte vereinbart:
- Es gibt eine Öffnungsklausel zur Kurzarbeitsregelung im Akademikertarifvertrag. Diese Öffnungsklausel soll sicherstellen, dass für die Akademiker die gleichen Kurzarbeitsregelungen inkl. Zuschussregelungen wie für die anderen Tarifbeschäftigten im Unternehmen angewendet werden können.
- Soweit der Gesetzgeber die Voraussetzungen schafft oder eine entsprechende behördliche Ausnahmeregelung vorliegt, kann zur Verminderung von Infektionsrisiken durch Reduzierung innerbetrieblicher Kontakte und der Arbeitswege durch Einführung eines 12-Stunden-Schichtsystems eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeiten auf 12 Stunden erfolgen.
- Außerdem haben wir die tariflichen Ausschlussfristen bis zum 31. August 2020 im Prinzip außer Kraft gesetzt, so dass Arbeitnehmer nicht gezwungen sind, ihre Ansprüche kurzfristig geltend zu machen und einzuklagen.