Weitere Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung

Die IG BCE und der Bundesarbeitgeberverband Chemie haben heute eine zweite Vereinbarung unterzeichnet, um die Betriebe und Arbeitsplätze der Branche gut durch die Corona-Krise zu bekommen. Konkret wurden drei Punkte vereinbart:

  1. Es gibt eine Öffnungsklausel zur Kurzarbeitsregelung im Akademikertarifvertrag. Diese Öffnungsklausel soll sicherstellen, dass für die Akademiker die gleichen Kurzarbeitsregelungen inkl. Zuschussregelungen wie für die anderen Tarifbeschäftigten im Unternehmen angewendet werden können.
  2. Soweit der Gesetzgeber die Voraussetzungen schafft oder eine entsprechende behördliche Ausnahmeregelung vorliegt, kann zur Verminderung von Infektionsrisiken durch Reduzierung innerbetrieblicher Kontakte und der Arbeitswege durch Einführung eines 12-Stunden-Schichtsystems eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeiten auf 12 Stunden erfolgen.
  3. Außerdem haben wir die tariflichen Ausschlussfristen bis zum 31. August 2020 im Prinzip außer Kraft gesetzt, so dass Arbeitnehmer nicht gezwungen sind, ihre Ansprüche kurzfristig geltend zu machen und einzuklagen.
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